Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Diese AGB gelten für sämtliche Schulen der Feusi Holding AG. Alle Schulen sind auf der Webseite www.feusi.ch aufgeführt.

Wir verwenden der einfacheren Lesbarkeit wegen die männliche Form. Für Betreuungs-/Kursgeld wird der Begriff Schulgeld, für Ausbildung, Kurs, Lehrgang, Programm oder Studium der Begriff Bildungsgang und für Lernpartner und Studierende der Begriff Kursteilnehmer verwendet.


1. Vertragsabschluss
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Vertragsparteien kommt der Vertrag rechtsgültig zustande. Es wird eine Einschreibegebühr erhoben. Mit der Anmeldung bestätigt der Vertragspartner ausserdem, dass er die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Für den Bildungsgang relevante Reglemente, wie Leitfaden, Hausordnung, Ausbildungsreglemente, Promotionsordnung, Vordiplom- sowie Diplom-Reglemente, die ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages sind, werden bei Ausbildungsbeginn verteilt und können auf Wunsch angefordert resp. eingesehen werden. Programmaktualisierungen und Reglementsänderungen durch die Schule sind ausdrücklich vorbehalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts.


2. Kosten
Neben Einschreibegebühr und Schulgeld gehen auch diejenigen Lehrmittel, Skripte, Schulmaterialien sowie Prüfungsgebühren etc. zulasten des Kursteilnehmers, welche nicht ausdrücklich als im Schulgeld inbegriffen bezeichnet werden. Kosten für externe Aktivitäten (z. B. Eintritts- und Fahrkarten, Verpflegung) sowie externe Prüfungen und Ausbildungsbestandteile (insbesondere Studienreisen, Sprachaufenthalte) sind ebenfalls nicht inbegriffen und gehen zulasten des Kursteilnehmers. Anpassungen des Schulgelds können jederzeit einseitig durch die Schule vorgenommen werden. Schulgeld, Einschreibegebühr, Kosten für Lehrmittel, Kopierpauschalen sowie übrige Nebenkosten werden grundsätzlich semesterweise in Rechnung gestellt und sind jeweils innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlung des Schulgelds in Raten sind diese gemäss Einzahlungsscheine zu entrichten. Die Erhebung einer Gebühr für Ratenzahlungen bleibt vorbehalten. Die Zahl der möglichen Raten wird durch die einzelne Schule geregelt. Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren und Nebenkosten werden separat erhoben. Staatliche, gegenüber der Schule abgegebene Kostengutsprachen werden direkt in Abzug gebracht. Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren erhoben: Kontoauszug gebührenfrei, 1. Mahnung CHF 10.–, 2. Mahnung CHF 50.–. Ab der 1. Mahnung können Verzugszinsen von 5 % erhoben werden. Bei Zahlungsverzug hat die Schule das Recht, den Kursteilnehmer vom Unterricht auszuschliessen.


3. Vertragsdauer und -beendigungen
Der Vertrag wird für einen bestimmten Bildungsgang mit im Voraus festgelegter Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anderslautende schriftliche Abmachungen bleiben vorbehalten. Der Kursteilnehmer resp. der gesetzliche Vertreter kann den Vertrag unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf das Ende eines jeden Quartals kündigen. Das gilt auch für den Fall, dass der Kursteilnehmer die Ausbildung nicht antritt. In diesem Fall ist die Einschreibegebühr sowie das Kursgeld für das erste Quartal geschuldet. Kündigungen haben mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Blosses Fernbleiben vom Bildungsgang gilt nicht als Kündigung und befreit auch nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Wird der Kursteilnehmer nicht promoviert, kann der Vertrag beidseitig ungeachtet der zweimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des laufenden Quartals gekündigt werden. Die Schule ist berechtigt, den Vertrag in schweren Fällen, insbesondere wegen unentschuldigten Absenzen oder Zahlungsausständen, wegen schweren disziplinarischen Vergehen sowie gemäss Datenschutzerklärung Ziff. 6 und 8 Abs. 3. fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Kann die Schule ihre Dienstleistungen infolge höherer Gewalt, politischer, gesundheitlicher (Epidemie/Pandemie etc.), terroristischer Ereignisse sowie auf behördliche Anordnung hin nicht erbringen, hat der Vertragspartner keinerlei Ersatz- oder Rückforderungsansprüche. Wird dem Kursteilnehmer aufgrund eines in Aussicht gestellten öffentlichen Ausbildungsbeitrags ein reduziertes Schulgeld in Rechnung gestellt und wird in der Folge der öffentliche Beitrag nicht gewährt, so ist der Kursteilnehmer verpflichtet, die entsprechende Differenz innert 30 Tagen zu bezahlen.


4. Unterrichtsmethoden
Die Schule entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die Unterrichtsmethoden, insbesondere über die Aufteilung zwischen Präsenzunterricht und anderen pädagogisch-didaktischen Methoden (Fernunterricht, Hybridunterricht etc.). Alle von der Schule festgelegten Unterrichtsformen sind gleichwertig und führen in jedem Fall zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Unterrichtsvertrag. Die Wahl der Methode sowie ihre Aufteilung oder vorübergehende Änderung haben keinen Einfluss auf die Höhe des Schulgeldes.


5. Vertragsänderungen 
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.


6. Durchführung
Die Schule ist berechtigt, Bildungsgänge bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei einem Ausfall von Lehrpersonen kann die Schule, sofern kein fachlich ebenbürtiger Ersatz zur Verfügung steht, die Durchführung absagen. In der Regel wird bei geringer Teilnehmerzahl versucht, durch Kursumbuchungen, Stundenreduktionen oder Preisanpassungen vor oder spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Sollte ein Bildungsgang nicht durchgeführt werden können, erfolgt die Absage an bereits angemeldete Kursteilnehmer so rasch wie möglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ausbildungsbeginn. Bildungsgänge, die weniger als 6 Monate dauern, können bis zu einem Tag vor Ausbildungsbeginn abgesagt werden. Bei Absage eines Bildungsgangs durch die Schule werden das Schulgeld und die Einschreibegebühr und Nebenkosten, soweit bereits bezahlt, zurückerstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Ferien und unterrichtsfreie Tage richten sich nach der jeweiligen schulinternen Planung. Änderungen aufgrund unvorhersehbarer interner und externer Umstände sind jederzeit möglich. Die Bildungsgänge der einzelnen Schulen können jederzeit und ohne Vorankündigung modifiziert werden. So können z. B. Unterrichtstage und -zeiten, Anzahl Lektionen, Lerninhalte sowie Prüfungen laufend den internen und externen Erfordernissen angepasst werden, sofern sie den Gesamtcharakter des Bildungsgangs bzw. Abschlusses nicht massgeblich verändern. 


7. Versicherungen
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache des Kursteilnehmers.


8. Änderungen vorbehalten
Diese AGB können jederzeit geändert werden. Der Kursteilnehmer wird über allfällige Änderungen informiert. Erhebt er nicht innert 30 Tagen Widerspruch, gelten die neuen Bestimmungen als genehmigt.


9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bern.


1. April 2023

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